Betriebsanleitungen und Montageanleitungen nach EU-Maschinenrichtlinie (Technische Dokumentation)

Wenn an Ihrem Produkt auch nur ein Teil beweglich ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es unter die Richtlinie 2006/42/EG fällt, auch bekannt als „EU-Maschinenrichtlinie“. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Geräte- und Produkte-Sicherheitsgesetz (GPSG) in nationales Recht umgesetzt. Die jüngste Fassung tritt zum 29.12.2009 in Kraft und stellt weitere Forderungen an die Technische Dokumentation zu einer Maschine. Zudem erweitert sie den Geltungsbereich auf „unvollständige Maschinen“.

Die Richtlinie stellt zwar Forderungen an die Inhalte der Dokumentation, lässt jedoch einen weiten Spielraum, wie diese Inhalte im Einzelfall vermittelt werden. Erst im Zusammenspiel mit anderen Gesetzen und Normen, z. B. der EN 62 079 zur Erstellung von Bedienungsanleitungen, ergibt sich ein klareres Bild, welche Informationen in welcher Form in einer Anleitung zu vermitteln sind.

Unser Vorgehen:

  • Wir prüfen für Sie, welche Normen und Richtlinien bei der Dokumentation Ihrer Produkte anzuwenden sind.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung weiterer erforderlicher Informationen und Dokumente, z. B. bei der Erstellung der Risiko-Analyse / Risikobeurteilung, auf deren Grundlage wir wiederum die Warnhinweise erstellen.
  • Wir prüfen, mit welchen Werkzeugen Ihre Technische Dokumentation wirtschaftlich erstellt werden kann.
  • Wir recherchieren die relevanten Informationen und erstellen für Sie die Dokumentation mit den von Ihnen gewünschten Werkzeugen.
  • Wir übernehmen das Übersetzungsmanagement in alle Sprachen.
  • Wir publizieren Ihre Dokumente in den vereinbarten Medien.


Ihre Vorteile:

  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft
  • Reduzierte Produkthaftungsrisiken im Zusammenhang mit der Instruktionshaftung
  • Termingerechte Fertigstellung der Technischen Dokumentation in allen Sprachen