BGH-Urteil zu Produktbeschreibungen im Internet

Produkte, die im Internet angeboten werden enthalten neben einer Beschreibung in Textform oft auch eine Abbildung des Produkts. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat im Rahmen eines aktuellen Verfahrens entschieden, dass die Abbildung eines Produkts genauso bindend ist, wie die Beschreibung in Textform.

Der Käufer müsse sich darauf verlassen können, dass die Abbildung ebenso zutreffe wie die Produktbeschreibung, begründete der BGH seine Entscheidung. Damit hat der BGH die Pflichten von Online-Verkäufern präzisiert.

Mehr Informationen zur Entscheidung gibt es auf den Seiten der Internet World Business.