Neues Produktsicherheitsgesetz tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft

Am 11. November 2011 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts« veröffentlicht. Artikel 1 beinhaltet das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)“. Dieses neue Produktsicherheitsgesetz tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.

Für die Technische Dokumentation ergeben sich daraus einige neue Rahmenbedingungen. Ein Beispiel ist die Produktüberwachung, die der Gesetzgeber deutlich verschärft. In diesem Zuge können Behörden unter anderem nun bei unsicheren Produkten den Herstellern direkt Maßnahmen anordnen.

Ausdrücklich gehört dazu auch die Möglichkeit, auf die Technische Dokumentation Einfluss zu nehmen und dort konkrete Änderungen einzufordern.

Auffälligste Änderung im neuen Produktsicherheitsgesetz ist die deutliche Erhöhung des maximalen Busgeldrahmens, der von bislang 30.000 auf künftig 100.000 Euro geändert wurde.

Der vollständige Wortlaut steht auf derInternetseite „Bundesgesetzblatt“ des Bundesanzeiger-Verlags zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen rund um das neue Produktsicherheitsgesetz im Zusammenhang mit Ihrer Technischen Dokumentation haben, steht Ihnen Jörg Heide gerne zur Verfügung.