„Hier ist das Dokument für dich zum Korrektorat.“
„Zum Korrektorat oder zum Lektorat?“
„??“

Ach, gibt’s da Unterschiede? Ja. Auch wenn die Begriffe häufig gleichbedeutend interpretiert werden: Es lohnt sich, genauer hinzusehen.

Also:

Korrektorat bedeutet: Beschränkung auf Rechtschreib-/Tipp-, Grammatik-, Typografie-, Silbentrennungs- und Zeichensetzungsfehler. Oft auch, „nur“ bearbeitete Stellen („Korrektureneinarbeitung“) zu prüfen.

Lektorat bedeutet, zusätzliche Prüfkriterien hinzuziehen. Zum Beispiel:

  • Text in Stil, Verständlichkeit und Wirkung verbessern
  • Layout prüfen – je nach Anforderung vom Einhalten des Satzspiegels über das Einhalten bestimmter Formate bis hin zum akribischen Feinlayout
  • Technische Grafiken z. B. auf Perspektive, Einheitlichkeit und angemessenen Detaillierungsgrad kontrollieren
  • Terminologie/einheitliche Schreibweisen festlegen
  • Und so weit möglich: inhaltliche Evidenz (Stimmigkeit) beurteilen.

Dieser Blick über den reinen Korrektur-Tellerrand hinaus ist enorm wichtig. Ich liefere damit dem Redakteur Anhaltspunkte, wie er seine Dokumente nicht nur formal fehlerfrei hält, sondern auch inhaltlich verbessert. Ein Tippfehler fällt zwar rasch auf und ist sofort als Qualitätsmangel augenscheinlich; aber seine Auswirkung hinsichtlich Verständnis oder korrekter Anleitung ist – gelinde gesagt – überschaubar. Was man von einer missverständlichen Formulierung, einer ungenauen Grafik oder falschen Werten in einer Tabelle nicht unbedingt behaupten kann.

Wie viel, wie detailliert und vor allem in welchen Phasen der Dokumentenentstehung lektoriert werden soll, hängt neben der Dokumentart von der konkreten Absprache mit dem Kunden ab.

Hilfsmittel fürs Lektorat

Neben dem Wörterbuch fürs Korrektorat haben sich bei mir im Lektorat folgende Hilfsmittel bewährt:

  • Checkliste

Bei umfangreichen oder vielen Dokumentationen ist es sinnvoll, Prüfkriterien (z. B. wie oben) zuvor genau abzusprechen und in einer Checkliste festzuhalten. Somit hat auch der Kunde schwarz auf weiß, was er erwarten darf (und was nicht). So geht man Missverständnissen aus dem Weg.

  • Zwei-Farben-System

Anmerkungen in zwei Farben eintragen – egal ob im PDF (Kommentarfarbe) oder per Hand.

Somit erkennt der Redakteur die Relevanz der Anmerkungen auf Anhieb. Rot könnte „Stopp: Fehler!“ signalisieren: Hier muss der Redakteur verbessern. In z. B. Schwarz oder Grün ausgeführte Korrekturen hingegen sind Rückfragen, unverbindliche Vorschläge (gibt’s z. B. auch bei der Rechtschreibung!), notwendige Begründungen. Hier sieht der Redakteur sofort, dass diese Korrekturen optional sind oder er vor der Umsetzung noch etwas beachten muss.

  • Schreibweisen-Konventionen, u.a. mit Bindestrich-Regelung

Die berühmten Grauzonen: „z. B.“ oder „z.B.“? „30–46“, „30-46“, „30 – 46“ oder „30 – 46“? „Siemens Konzern“ oder „Siemens-Konzern“? „230-V-Steckdose“, „230 V-Steckdose“ … oder gar „Premium(-)Full(-) Colour(-)RGB(-)LEDs“?

Auch solche Feinheiten müssen festgelegt sein. Die Rechtschreibung und die DIN 5008 haben diese Schreibweisen klar und logisch geregelt. Aber bei solchen Details setzen sich in Unternehmen oft eigene, liebgewonnene Vorstellungen durch.

Stichwort: Schreibweisen in Verbindung mit Hersteller- oder Markennamen. Sind diese widersprüchlich oder nicht eindeutig geregelt, habe ich im Nu ein Wirrwarr an „illegalen“ Varianten. Für alle, die es ganz genau wissen wollen, haben wir aus unseren internen Schreibregeln den Auszug über die Verwendung des Bindestrichs separat aufbereitet.

Gutes Gelingen!